BRAU DICH SCHLAU!
• Informationen für das eigene Bier zu Hause
• Begrüßungsbier
• Geschichte des Bieres und Bier-Anekdoten
• Bierprobe mit
66 versch. Fremdbieren zur Geschmacksbeurteilung
• Brauereibesichtigung
• Brezel
• Seminarunterlagen und Urkunde
Voraussetzungen
• Mindestalter: 16 Jahre
• Keine ansteckenden Krankheiten
• Teilnehmer • 10-24 Personen
• Dauer • Ca. 4-5 Stunden
• Aktive Teilnahme beim Bierbrauen
• Rat und Tat durch den Brauer
• Viele Informationen und Geschichten rund ums Bier
• Bierprobe mit 6 versch. Fremdbieren zur Geschmacksbeurteilung
• Gemeinsames 2. Frühstück, deftiges Mittagessen
• Alkoholfreie Getränke im freien Ausschank
• Seminarunterlagen und Urkunde
• 1-Literflasche zum selbst füllen und mitnehmen
Voraussetzungen
• Mindestalter: 16 Jahre
• Keine ansteckenden Krankheiten
• Teilnehmer 1-6 Personen
• Wasserfestes Schuhwerk
• Dauer Ca. 9 Stunden
Zuschauer sind nicht möglich
Kleidung / Ausrüstung (mitbringen)
Wasserfestes Schuhwerk (im Idealfall Gummistiefel)
Kleidung die nass werden darf
Geschenkgutschein für ein Kleines Bierbrauseminar
Geschenkgutschein für ein Kleines Bierbrauseminar
Geschenkgutschein für ein Kleines Bierbrauseminar
Geschenkgutschein für ein Kleines Bierbrauseminar
Geschenkgutschein für ein Großes Bierbrauseminar
Geschenkgutschein für ein Kleines Bierbrauseminar
Beschreibung
Hast Du schon einmal daran gedacht, Bier in Deinen eigenen vier Wänden zu brauen? Du denkst, das geht nicht?
Dann lasse Dich während eines ganz besonderen Braukurse in Schöllkrippen vom Gegenteil überzeugen!Ein wahrer Bierexperte führt Dich in die wunderbare Welt des Bieres ein.
Du wirst lernen, wie Du mit einfachsten Mitteln 10 Liter Bier bei Dir zu Hause selber brauen kannst!Erfahre im gemütlichen Ambiente der Gasthausbrauerei, welche Zutaten und welches Equipment Du für die Herstellung von Bier benötigst.
Schnell wirst Du merken, wie einfach und kostengünstig das Bierbrauen zu Hause sein kann – Du weißt nur noch nicht wie!Neben der Vermittlung von diesen Informationen wirst Du allerhand über die Geschichte und Besonderheiten von Bier erfahren.
Um das Ganze nicht zu trocken zu gestalten, kommst Du in den Genuss, spannenden Bier-Anekdoten zu lauschen!
Ein ebenfalls sehr interessanter Programmpunkt wird die Verkostung von 6 Fremdbieren:
Lerne die feinen geschmacklichen Unterschiede verschiedener Biersorten kennen.
Was unterscheidet ein Pils von einem Hellen, wieso sind manche Biere bitterer als andere und wie verkostet man ein gutes Bier eigentlich richtig?
All das erfährst Du während Deines Braukurses!Du wirst begeistert sein, denn nach diesem Brau-Erlebnis kannst Du Bier nach Deinen eigenen Vorstellungen selber brauen.
Überrasche doch beim nächsten Fest Deine Lieben mit selbstgebrautes Bier.
Wer auch immer in den Genuss kommt Dein Bier zu verkosten – selbstgebraut schmeckt’s doch am besten!
WEITERE INFORMATIONEN
Auszug aus dem Wortlaut des Reinheitsgebots, vom bayerischen Herzog Wilhelm IV. im April 1516 erlassen:
“Wir verordnen, setzten und wollen mit dem Rat unserer Landschaft, das fort hin im Fürstentum Bayern sowohl auf dem Lande,
wie auch in den Städten und Märkten, von Michaeli bis Georgi eine Maß (bayerisch = 1,069 Liter) oder ein Kopf (halbkugelförmiges Geschirr für Flüssigkeiten = nicht ganz ein Maß)
Bier für nicht mehr als einen Pfennig Münchener Währungund von Georgi bis Michaeli die Maß für nicht mehr als 2 Pfennig derselben Währung,
der Kopf für nicht mehr als 3 Heller(Heller = gewöhnlich ein halber Pfennig) bei Androhung unten angeführter Strafe gegeben und ausgeschenkt werden soll.
Wo aber einer nicht Märzen-, sondern anderes Bier brauen oder sonst wie haben würde, soll er es keineswegs höher als um einen Pfennig die Maß ausschenken und verkaufen.
Ganz besonders wollen wir, das fort hin allenthalben in unseren Städten, Märkten und auf dem Lande zu keinem hier mehr Stücke als allein Gerste, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden soll. Wer diese Anordnung wissentlich übertritt und nicht einhält, dem soll von seiner Gerichtsobrigkeit zur Strafe dieses Fass Bier,
so oft es vorkommt, unnachsichtig weggenommen werden. Wo jedoch ein Wirt von einem Bierbräu in unseren Städten, Märkten oder auf dem Lande einen,
zwei oder drei Eimer (=60 Maß) Bier kauft und wieder ausschenkt an das gemeine Bauernvolk, soll ihm allein und sonst niemanden erlaubt und verboten sein,
die Maß oder den Kopf Bier um einen Heller teurer als oben vorgeschrieben ist, zu geben und auszuschenken.